Startseite » Weitere Hilfen » Gute Spartipps » Befreiung von den Rundfunkgebühren
Rentner:innen und Sozialhilfeempfänger:innen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Dies betrifft vor allem Empfänger:innen von Grundsicherung, Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen.
Die Befreiung ist für Rentner:innen und Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter vorgesehen. Personen, die andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld erhalten, haben keinen Anspruch auf Befreiung.
Zur Beantragung der Befreiung sind Nachweise wie Leistungsbescheide erforderlich. Eine Befreiung kann auch als Härtefall beantragt werden, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.
Die Befreiung ist für Rentner:innen und Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter vorgesehen. Personen, die andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld erhalten, haben keinen Anspruch auf Befreiung.
Zur Beantragung der Befreiung sind Nachweise wie Leistungsbescheide erforderlich. Eine Befreiung kann auch als Härtefall beantragt werden, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.
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