Köln Pass

KölnPass: Ihr Wegweiser zur sozialen Teilhabe in Köln

Der Köln-Pass ist ein Instrument zur sozialen Teilhabe, das bedürftigen Kölner Bürgerinnen und Bürgern Vergünstigungen und Zugang zu verschiedenen sozialen Leistungen bietet. Er dient als Nachweis der Bedürftigkeit und ermöglicht Vergünstigungen bei kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten.

Für wen ist der Köln-Pass gedacht?

Der Köln-Pass richtet sich an Personen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen. Auch Geringverdienende und Bewohner:innen von Alten- oder Pflegeheimen sowie von stationären Eingliederungseinrichtungen können anspruchsberechtigt sein.

Voraussetzungen und Beantragung

  • Köln-Pass auf Antrag: Für Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, wie Grundsicherung für Arbeitssuchende, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Köln-Pass ohne Antrag: Für Empfänger:innen von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesen Fällen wird der Köln-Pass automatisch ausgestellt.

Nächste Schritte für Interessierte

  • Überprüfen Sie Ihre Berechtigung: Stellen Sie fest, ob Sie zu den berechtigten Personengruppen gehören.
  • Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail ein.
  • Warten auf den KölnPass: Nach positiver Prüfung wird Ihnen der Köln-Pass per Post zugeschickt.

Direkt zur Quelle:

Köln-Pass Service der Stadt

Häufige Fragen zum Wohngeld

Für wen ist der Köln-Pass gedacht?

Der Köln-Pass richtet sich an Personen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen. Auch Geringverdienende und Bewohner:innen von Alten- oder Pflegeheimen sowie von stationären Eingliederungseinrichtungen können anspruchsberechtigt sein.

Voraussetzungen und Beantragung

  • Köln-Pass auf Antrag: Für Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, wie Grundsicherung für Arbeitssuchende, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Köln-Pass ohne Antrag: Für Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesen Fällen wird der Köln-Pass automatisch ausgestellt.
 

Nächste Schritte für Interessierte

  • Überprüfen Sie Ihre Berechtigung: Stellen Sie fest, ob Sie zu den berechtigten Personengruppen gehören.
  • Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail ein.
  • Warten auf den KölnPass: Nach positiver Prüfung wird Ihnen der Köln-Pass per Post zugeschickt.

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Häufige Fragen zum Wohngeld

Kontakt und weitere Informationen

Für weitere Informationen zum Antragsverfahren, den benötigten Unterlagen und den Leistungen, die mit dem KölnPass in Anspruch genommen werden können, besuchen Sie die Infobox auf dieser Seite.

INFOBOX - Ihre Gute Quelle in Köln:

Köln-Pass Service der Stadt

Tel: 0221 / 221-0
Email: sozialamt.koelnpass@stadt-koeln.de

Anschrift:
Bürgeramt Mülheim
Wiener Platz 2a
50475 Köln-Mülheim

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.

Häufige Fragen: Wohngeld

Die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen, die Mietkosten und die Haushaltsgröße. Grundsätzlich muss das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegen, und die Wohnkosten müssen angemessen sein. Da die genauen Voraussetzungen und Höhe des Wohngeldes von der individuellen Situation abhängen, ist es empfehlenswert, sich für konkrete Auskünfte an die zuständige Wohngeldstelle zu wenden.

Für die Prüfung eines Wohngeldanspruchs werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  1. Wohngeldantrag
  2. Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder (z.B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide)
  3. Mietvertrag oder Belastungsnachweis für Eigentümer
  4. Kontoauszüge
  5. Nachweis über die Höhe der Nebenkosten
  6. Bei Bedarf weitere Unterlagen, z.B. Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen oder Schwerbehindertenausweis

Die genaue Liste der benötigten Dokumente kann je nach Situation variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle zu informieren, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

Für weitere Fragen zum Thema Wohngeld, insbesondere zu aktuellen Regelungen und Details, können Sie sich umfassend auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informieren. Dort finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Wohngeld-Plus-Gesetz und andere relevante Themen. Besuchen Sie diese Seite für detaillierte Informationen.

Für weitere Fragen zum Thema Wohngeld, insbesondere zu aktuellen Regelungen und Details, können Sie sich umfassend auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informieren. Dort finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Wohngeld-Plus-Gesetz und andere relevante Themen. Besuchen Sie diese Seite für detaillierte Informationen.

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