Befreiung vom Rundfunkbeitrag:
für Sozialhilfeempfänger:innen und Rentner:innen
Rentner:innen und Sozialhilfeempfänger:innen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Dies betrifft vor allem Empfänger:innen von Grundsicherung, Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen.
Für wen ist die Befreiung gedacht?
Die Befreiung ist für Rentner:innen und Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter vorgesehen. Personen, die andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld erhalten, haben keinen Anspruch auf Befreiung.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Zur Beantragung der Befreiung sind Nachweise wie Leistungsbescheide erforderlich. Eine Befreiung kann auch als Härtefall beantragt werden, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.
Nächste Schritte für Betroffene
Antragsstellung: Den Antrag können Sie online ausfüllen und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice senden.
Nachweise beifügen: Erforderlich sind gut lesbare Kopien des Leistungsbescheids oder einer Bescheinigung der Behörde.
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Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren
Die Befreiung ist für Rentner:innen und Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter vorgesehen. Personen, die andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld erhalten, haben keinen Anspruch auf Befreiung.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Zur Beantragung der Befreiung sind Nachweise wie Leistungsbescheide erforderlich. Eine Befreiung kann auch als Härtefall beantragt werden, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.
Nächste Schritte für Betroffene
Antragsstellung: Den Antrag können Sie online ausfüllen und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice senden.
Nachweise beifügen: Erforderlich sind gut lesbare Kopien des Leistungsbescheids oder einer Bescheinigung der Behörde.