Befreiung von den Rundfunkgebühren

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: für Sozialhilfeempfänger:innen und Rentner:innen

Rentner:innen und Sozialhilfeempfänger:innen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Dies betrifft vor allem Empfänger:innen von Grundsicherung, Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen.

Für wen ist die Befreiung gedacht?

Die Befreiung ist für Rentner:innen und Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter vorgesehen. Personen, die andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld erhalten, haben keinen Anspruch auf Befreiung.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Zur Beantragung der Befreiung sind Nachweise wie Leistungsbescheide erforderlich. Eine Befreiung kann auch als Härtefall beantragt werden, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.

Nächste Schritte für Betroffene

Antragsstellung: Den Antrag können Sie online ausfüllen und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice senden.

Nachweise beifügen: Erforderlich sind gut lesbare Kopien des Leistungsbescheids oder einer Bescheinigung der Behörde.

Direkt zur Quelle:

Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren

Für wen ist die Befreiung gedacht?

Die Befreiung ist für Rentner:innen und Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter vorgesehen. Personen, die andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld erhalten, haben keinen Anspruch auf Befreiung.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Zur Beantragung der Befreiung sind Nachweise wie Leistungsbescheide erforderlich. Eine Befreiung kann auch als Härtefall beantragt werden, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.

Nächste Schritte für Betroffene

Antragsstellung: Den Antrag können Sie online ausfüllen und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice senden.

Nachweise beifügen: Erforderlich sind gut lesbare Kopien des Leistungsbescheids oder einer Bescheinigung der Behörde.

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Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Kontakt und weitere Informationen

Weitere Informationen und das Online-Formular finden Sie in der Infobox auf dieser Seite.

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