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Berechtigt sind Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Grundsicherung richtet sich an diejenigen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den grundlegenden Lebensbedarf zu decken.
Faustregel: Bitte beachten Sie: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.016 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Siehe: Deutsche Rentenversicherung
Zur Beantragung der Grundsicherung sind folgende Nachweise erforderlich:
Es gibt Freibeträge, die bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt werden. Die Grundsicherung wird individuell auf die persönlichen Lebensverhältnisse abgestimmt und umfasst Regelbedarf, Unterkunftskosten, Mehrbedarfe und weitere Leistungen.
Berechtigt sind Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Grundsicherung richtet sich an diejenigen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den grundlegenden Lebensbedarf zu decken.
Faustregel: Wenn Ihr gesamtes Einkommen 924 Euro unterschreitet, sollten Sie einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen. Siehe: Deutsche Rentenversicherung
Zur Beantragung der Grundsicherung sind folgende Nachweise erforderlich:
Es gibt Freibeträge, die bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt werden. Die Grundsicherung wird individuell auf die persönlichen Lebensverhältnisse abgestimmt und umfasst Regelbedarf, Unterkunftskosten, Mehrbedarfe und weitere Leistungen.
Antragstellung
Um Grundsicherung zu erhalten, stellen Sie den Antrag. Beachten Sie, dass der Antrag ab dem Tag der Antragstellung zwölf Monate gültig ist. Eine rückwirkende Leistung ist aktuell nicht möglich. Denken Sie daher daran, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Die Mitarbeitenden von der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamts werden Sie nach folgenden Unterlagen fragen
Beratung und Unterstützung
Sie können Hilfe beim Ausfüllen des Antrags und bei Fragen zu den Anforderungen erhalten. Wenden Sie sich dafür an die Außenstelle des Sozialamts in Ihrem Stadtbezirk.
Die zuständige Außenstelle finden Sie auf der Informationsseite der Stadt Köln: